Momentan investieren sehr viele Menschen in Kryptowährungen und versuchen auf diese Weise ihr Portfolio aufzustocken und auch zu diversifizieren. Eine Investition in Kryptos kann sich sehr lohnen, denn bereits jetzt haben viele Menschen mit Bitcoin, Ethereum & Co Gewinne erzielt und auch für die Zukunft verspricht der Kryptomarkt spannende Optionen für viele Anleger.
Eines der bekanntesten Beispiele für Kryptowährungen und große Gewinne ist der Bitcoin, der von einem Rekordhoch zum anderen eilt und die Investoren entzückt. Mittlerweile gibt es auch viele Krypto Casinos, in denen mit den virtuellen Münzen gezockt werden kann. Egal wie mit den Kryptos Geld verdient – ob in einem Casino oder mit dem klassischen Handel – eine Frage beschäftigt dabei alle: Wie versteuert man die Gewinne?
Fakt ist: Die Kryptowährungen werden vom Finanzamt noch nicht als Währung anerkannt, jedoch muss der Gewinn mit Kryptos ebenfalls versteuert werden. Wir schauen uns im Folgenden an, was genau dahinter steckt.
Wann müssen Steuern auf Kryptowährungen gezahlt werden?
Auf die Kryptowährungen fallen Steuern an, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dies liegt daran, dass die beliebten Kryptos vonseiten des Finanzamts nicht als geltende Währungen angesehen werden, sondern als sogenannte Rechnungseinheiten.
Steuerlich werden die Gewinne durch Kryptowährungen als sogenannte private Veräußerungsgeschäfte behandelt, was in etwa vergleichbar ist mit Gewinnen durch das Verkaufen von Kunst, Häusern und Wohnungen sowie Raritäten oder Antiquitäten. Des Weiteren müssen die Gewinne, die durch den Handel mit Kryptos zustande kommen, nur versteuert werden, wenn die eingekauften Kryptos innerhalb desselben Jahres gekauft und verkauft werden und damit dann ein Gewinn erzielt wird.
Zusätzlich zu dieser Bedingung muss der gesamte Gewinn, der mit dem Verkauf von Kryptos erzielt wurde, die Grenze von 600 Euro übersteigen. Sie müssen demnach nur Steuern auf ihre Anlagen in Kryptos bezahlen, wenn diese beiden Bedingungen, oder aber eine davon, erfüllt werden. Die Obergrenze ist dagegen bei Geschäften mit Aktien um 200 Euro höher, was für diejenigen interessant ist, die sowieso schon Aktien haben und diese versteuern.
Dabei ist es sehr wichtig zu beachten, dass die genannte Grenze von 600 Euro nicht nur die Geschäfte mit den Kryptos betrifft, sondern alle Gewinne, die aus den sogenannten privaten Veräußerungsgeschäften zustande kamen. Sie müssen also beachten, dass Sie alle Gewinne aus dieser Kategorie zusammenrechnen und die Kryptos nicht einzeln betrachten.
An dieser Stelle befindet sich demnach eine kleine Steuerfalle, denn viele Investoren wissen, nicht dass sie alle Geschäfte dieser Art zusammenrechnen müssen. Wenn Sie also ein Gemälde und zusätzlich noch Kryptos verkaufen, dann müssen Sie die Gewinne dieser zwei Verkäufe zusammenzählen und dann den Betrag versteuern, sollte er über der Obergrenze liegen.
Wer muss keine Steuern auf Kryptowährungen bezahlen?
Für die Besitzer von Kryptowährungen gibt es manchmal die Möglichkeit, keine Steuern zu bezahlen. Dies ist der Fall, wenn Sie sich Kryptos zulegen und diese länger als ein Kalenderjahr in Ihrem Portfolio behalten, dann können Sie diese zu egal welchem Preis und mit welchem Gewinn verkaufen und müssen darauf dann gar keine Steuern bezahlen.
Das heißt, dass diejenigen, die ein wenig länger warten als ein ganzes Jahr, auch bei den höchsten Gewinnen keinerlei Steuern zahlen müssen. Dies ist eine gute Möglichkeit, um den Fiskus nicht in die Geschäfte mit den beliebten Kryptos einzubeziehen. Eine Ausnahme gibt es dabei allerdings, denn, wenn Sie beispielsweise Bitcoins besitzen und diese dann innerhalb des ersten Jahres in Ihrem Besitz in eine andere Währung, wie zum Beispiel Ethereum tauschen, dann müssen Sie dies versteuern.
Das liegt daran, dass der Tausch in eine andere Kryptowährung als Verkauf gilt, weswegen Sie hier ebenfalls ein Jahr warten sollten, bis Sie Ihre Kryptos in eine andere Währung tauschen. Auch die Nutzung der Kryptos innerhalb des ersten Jahres führt dazu, dass sie die Coins versteuern müssen. Generell empfiehlt es sich deshalb nach dem Kauf von Kryptos immer ein Jahr lang zu warten und erst dann die Kryptos zu nutzen zu tauschen und zu verkaufen.
Hat das Finanzamt Zugriff auf mein Krypto-Wallet?
Momentan gibt es noch keine einheitliche Regelung für die Regulierung und Überprüfung der Konten der Besitzer von Kryptos, doch dies könnte sich in Zukunft ändern, denn mehrere Länder planen momentan ein solches Gesetz. Deshalb kann das Finanzamt im Moment nur sehr schwer Zugriff auf die Kryptos der Bundesbürger erhalten.
Das liegt daran, dass viele Plattformen, auf denen mit Kryptos gehandelt werden kann, nicht in Deutschland gemeldet sind und sich in anderen Ländern befinden. Darauf kann das Finanzamt dann nicht zugreifen. Ein weiteres Problem auf steuerlicher Seite ist die Anonymität der Besitzer von Kryptos.
Deswegen soll ein neues Gesetz die Betreiber der Plattformen dazu verpflichten, die Daten der Nutzer nicht mehr nur anonym zu erfassen, sondern mit Namen und Nationalität, sodass der gesamte Markt besser reguliert und überwacht werden kann.
Wohin gehören die Kryptos in der Steuererklärung?
Wenn Sie Kryptos besitzen und diese versteuern müssen, weil sie diese innerhalb des ersten Jahres verkauft haben und einen Gewinn erzielt haben, der höher als der genannte Maximalbetrag ist, dann müssen Sie dies in der Steuererklärung angeben.
Dies geht bei der normalen Steuererklärung und der erweiterten Ablage für sonstige Einkünfte. Dabei werden diese Gewinne mit den Kryptos mit dem ganz gewöhnlichen Steueranteil verteuert, wie Sie ihn auch auf Ihr Einkommen bezahlen.
Bei der Steuererklärung reicht dem Finanzamt meist der reine Gewinn mit den Kryptos, jedoch kann es dann später dazu kommen, dass Sie beim Finanzamt noch weitere Belege einreichen müssen. Deshalb ist es zu empfehlen die einzelnen Verkäufe und Käufe gut und sauber zu dokumentieren, sodass Sie diese bei Bedarf sofort zur Verfügung haben.
Idealerweise warten Sie ein wenig mehr als ein Jahr nach dem Kauf Ihrer Kryptos, bis Sie diese wieder verkaufen oder Einkäufe damit tätigen. Mit dieser Art und Weise sparen Sie sich lästige Steueranmeldungen und müssen sich auch keine Sorgen machen, dass Sie einen Teil des Gewinns wieder an das Finanzamt abgeben müssen. Nach dieser Frist können Sie Gewinne ohne Probleme und vor allem ohne jede Abgabe behalten. Denn auch generell ist es sehr zu empfehlen, die Kryptos eher als langfristige Anlage zu halten und nicht bei nächsten großen Hype sofort loszuwerden.